Die Denkmalförderung ist für die NRW-Koalition eine Herzensangelegenheit. Damit werden unsere kulturellen Wurzeln gepflegt. Die Landesregierung hat nun das Denkmalförderprogramm für das Jahr 2022 vorgestellt. Mehr als 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um Privateigentümer, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Kirchen beim Erhalt von Denkmälern zu unterstützen. Mehr als 360 Projekte in NRW werden gefördert. 57.900 Euro aus dem Förderprogramm fließen nach Ruppichteroth, um unter anderem die Orgel der Pfarrkirche St. Maria Magdalena zu sanieren. Dazu erklärt Björn Franken, Ehrenamtsbeauftragter der CDU Landtagsfraktion:
„Es ist großartig, wie viele Menschen in NRW Verantwortung für Denkmäler übernehmen. Dieses Engagement unterstützt die Landesregierung nach Kräften: Von 2017 bis jetzt haben wir mit 88,5 Millionen Euro fünfmal so viel Geld für die Denkmäler in NRW bereitgestellt wie die rot-grüne Vorgängerregierung. Mit dem erst kürzlich verabschiedeten Denkmalschutzgesetz wurden auch moderne Herausforderungen wie Barrierefreiheit und Klimaschutz berücksichtigt. Außerdem wurde der Schutz von Garten- und Bodendenkmälern gestärkt. Das aktuelle Denkmalförderprogramm 2022 ist erneut ein deutliches Signal, dass wir den kulturellen Beitrag der Denkmalpflege wertschätzen. Umso mehr freut es mich, dass auch ein Einzelprojekt aus der Gemeinde Ruppichteroth berücksichtigt wurde. Die Katholische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena Schönenberg erhält aus dem Programm 57.900 Euro, damit unter anderem die Sanierung der Orgel sowie die fachgerechte Restaurierung der historischen Ausstattung realisiert werden können. So wird das kulturelle Erbe unserer schönen Heimat für die Zukunft fit gemacht.“
Hintergrund:
2,9 Millionen Euro an pauschalen Fördermitteln erhalten Kommunen im Rahmen des Denkmalförderprogramms. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kommune Haushaltsmittel in gleicher Höhe veranschlagt. Mit weiteren 28,5 Millionen Euro werden Einzelprojekte in ganz Nordrhein-Westfalen unterstützt. Damit begleitet das Land Investitionen durch Privatleute, Kirchen, Kommunen, Vereine oder Stiftungen in Höhe von insgesamt über 103,6 Millionen Euro.
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