Straßenausbaubeiträge nach 55 Jahren rechtssicher abgeschafft

12.03.2024

Endlich eine rechtssichere und dauerhafte Entlastung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das von den Fraktionen der CDU und GRÜNEN eingebrachte Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dritter Lesung beschlossen. Damit endet die Beitragspflicht nach 55 Jahren. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen fortan nicht mehr für den Ausbau kommunaler Straßen zahlen. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Franken:
„Unsere Zukunftskoalition hält ihre Versprechen. Bereits im Jahr 2022 haben wir über das Förderprogramm die 100-prozentige Entlastung der Anlieger erreicht – rückwirkend für alle Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Nun ist den Kommunen untersagt, die Straßenausbaubeiträge überhaupt noch zu erheben. Das Land Nordrhein-Westfalen wird den Städten und Gemeinden die ausbleibenden Einnahmen ersetzen. Durch die gesetzliche Verankerung der Beitragsfreiheit leistet unsere Landesregierung auch einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau: Rechtsstreitigkeiten, Satzungen, Bescheide sowie Straßen- und Wegekonzepte entfallen. Wir stehen zu unserem Wort und entlasten die Menschen in Nordrhein-Westfalen.“